Senat einigt sich auf neues Lehrerbildungsgesetz

Der Senat will die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer modernisieren. Er hat dazu gestern auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Sandra Scheeres, den Entwurf eines neuen Lehrkräftebildungsgesetzes beschlossen. Wesentliche Neuregelungen darin sind:

- eine gleich lange Ausbildung in allen Lehrämtern (sechs Semester Bachelor-, vier Semester Masterstudium, 18 Monate Vorbereitungsdienst);

- die Lehrämter bilden die Schulstruktur ab - Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Gymnasien, Lehramt an beruflichen Schulen;

- eine Verstärkung der Fachlichkeit im Lehramt an Grundschulen - Deutsch und Mathematik als Fächer sind für alle verbindlich;

- sonderpädagogische Fachrichtungen können in allen Lehrämtern im Austausch für ein Fach studiert werden - es gibt kein Lehramt für Sonderpädagogik mehr;

- eine Basisqualifikation für alle Lehrerinnen und Lehrer für eine inklusive Schule;

- der Ausbau der Praxisphasen - Schaffung eines Praxissemesters.

Die künftigen Lehrkräfte sollen durch die Ausbildung auf folgende neue und veränderte Bedingungen in der Berliner Schullandschaft vorbereitet sein:

- Die Schulstrukturreform führte zu einer Veränderung der Schullandschaft. Bei den allgemein bildenden Schulen wurde neben dem klassischen Gymnasium die Integrierte Sekundarschule eingeführt. An dieser können Schülerinnen und Schüler in der Regel nach 13 Jahren auch das Abitur ablegen. Die fachwissenschaftliche und fachdidaktische Ausbildung für die Lehrkräfte muss sich daran orientieren.

- Die Schülerschaft in Berlin wird in allen Schularten immer heterogener. Die Lehrkräfte müssen daher in der Lage sein, auf Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher sozialer und geografischer Herkunft adäquat einzugehen. Hierzu sind neben interkultureller Kompetenz beispielsweise auch Kenntnisse der Diagnostik und Sprachförderung erforderlich.

- In diesem Zusammenhang stellt insbesondere die Inklusion neue Anforderungen an alle Lehrämter. Dazu sind Kompetenzen und Kenntnisse nötig, die künftig nicht nur von darauf spezialisierten Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen beherrscht werden, sondern als Standardausrüstung allen Lehrkräften mit auf den Weg gegeben werden müssen.

Die Reform der Lehrkräftebildung ist eines der wichtigsten Vorhaben der laufenden Legislaturperiode in der Berliner Bildungspolitik. Ein Teil dieser Reform ist die Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes von 1985, dessen Regelungen teilweise noch aus dem Jahr 1958 stammen. Impulsgeber für das neue Lehrkräftebildungsgesetz waren die Reform der Berliner Schulstruktur mit der Abschaffung der Hauptschule sowie die Fortschreibung der Bachelor- und Masterstudiengänge nach ihrer zehnjährigen Erprobungsphase.

Der Gesetzentwurf ist eine weitere Stufe im Reformprozess, der mit dem Einsetzen einer Expertenkommission Lehrerbildung unter der Leitung des Bildungsforschers Prof. Jürgen Baumert im Februar 2012 begonnen hatte und deren Ergebnisse im September 2012 vorgestellt worden sind. Die Empfehlungen der Expertenkommission Lehrerbildung haben im Entwurf des neuen Lehrkräftebildungsgesetzes ihren Niederschlag gefunden.

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft