Anmeldeverfahren

Schuljahr 2024/25

Anmeldeverfahren für die neuen 7. Klassen an öffentlichen Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen in Berlin:

Die Anmeldung zum neuen Schuljahr erfolgt nicht über diese Internetseite sondern direkt bei der entsprechenden Schule.

 

Anmeldezeitraum Schuljahr 2024/25

Der Anmeldezeitraum für den Übergang in die 7. Jahrgangsstufe an den Sekundarschulen läuft vom 20. bis zum 28. Februar 2024.

Die Anmeldung erfolgt direkt bei der gewünschten Schule.

Mitzubringen sind das Halbjahreszeugnis, die Förderprognose, der ausgefüllte Anmeldebogen sowie eventuell weitere von der entsprechenden Schule vorgegebene Unterlagen. Neben der Wunschschule sollte auch noch eine Zweit- und Drittwunschschule angegeben werden.

 
Schulwahl

In Berlin besteht beim Übergang in die Oberschule grundsätzlich die freie Schulwahl. Die Wahlfreiheit bezieht sich sowohl auf den Schultyp (Sekundarschule/Gymnasium), als auch auf den Ort der Schule (Bezirk).

 
Aufnahmekriterien

Wenn für eine Schule mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, gibt es spezielle Aufnahmekriterien:

  • 10 Prozent der Plätze werden für Härtefälle vergeben.

  • 60 Prozent der Plätze werden nach Aufnahmekriterien vergeben, die jede Schule festgelegt hat.

  • 30 Prozent der Plätze werden verlost.

Geschwisterkinder werden an übernachgefragten Erstwunschschulen vorrangig aufgenommen. Schüler/innen werden vorrangig in die gewählte Zweit- oder Drittwunschschule aufgenommen, wenn ihr Wohnort im jeweiligen Bezirk dieser Schule liegt.

 
Gesonderte Aufnahmekriterien und Anmeldezeiträume

Einige Oberschulen (beispielsweise Sportschulen und grundständige Schulen) haben gesonderte Aufnahmekriterien und Anmeldezeiträume. Gemeinschaftsschulen (Sekundarschulen mit Grundschulteil) nehmen teilweise nur in Ausnahmefällen Schüler/innen in die siebten Klassen auf.

 
Anmeldung im laufenden Schuljahr / Neuberliner
Bei einem Schulwechsel innerhalb Berlins oder bei einem Umzug nach Berlin erfolgt die Anmeldung für alle Jahrgangsstufen ebenfalls über die gewünschte Schule. Formal zuständig für die Schulplatzvergabe sind die Bezirksschulämter.

Alle Angaben ohne Gewähr.